07.12.2023 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen im Rahmen des Bauantrages für den Umbau und die Nutzungsänderung des Nebengebäudes zu einem Wohnhaus für das Grundstück „Gärtnerstraße 1“.

gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB mit den Befreiungsanträgen für

  1. die Überschreitung der zulässigen GRZ II um 23 m² bzw. 7,5 % und
  2. die Änderung der Anzahl der Vollgeschosse auf von 1 auf 2 sowie
  3. das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 86 Abs. 2 LBO für die Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift bzgl. der Dachneigung.

 

Die bestehende Grundstückszufahrt ist zu schließen und sämtliche Pflasterflächen sind zu entfernen, damit die GRZ II eingehalten werden kann. Ein Teil der neuen Zufahrt ist mit Spurplatten zu errichten, damit die Überschreitung der GRZ II nur um das Notwendigste überschritten wird.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ für den Umbau und die Nutzungsänderung des Nebengebäudes zum Wohnhaus für das Grundstück „Gärtnerstraße 1“ zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.