29.02.2024 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 29.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Folgende Fragen werden gestellt:
- In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde der Termin am Montag, den 19.08.2024 zur Setzung des Stolpersteines von Herrn Pauli genannt. Herr Pauli wäre an diesem Tag 80 Jahre alt geworden. Auf Nachfrage gibt Herr Bürgermeister Suhk die Uhrzeit für die Setzung mit 16.00 Uhr bekannt.
- Auf Nachfrage eines Bürgers teilt Herr Bastian mit dass eine Bürgerbeteiligung am Bebauungsplan Nr. 2 „Kuhkoppel“ im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften stattgefunden hat.
- Eine Bürgerin merkt an, dass sie am 01.03.2020 Fragen zum B-Plan Nr.2 „Kuhkoppel“ per Mail eingereicht und hierzu mündlich Nachfragen gestellt hat. Bisher ohne Antwort. Herr Bürgermeister Suhk bedauert sehr, dass die Bürgerin bis heute keine Antwort erhalten hat und wird den Vorgang prüfen.
- Auf Nachfrage eines Bürgers, warum der TOP Sirenenausbau in Aumühle im nichtöffentlichen Teil behandelt wird, teilt Herr Bürgermeister Suhk mit, dass dies eine Vorgabe des Kreises ist.
Der Bürger möchte noch einmal darauf hinweisen, die Bäume aus der Baumplantage im Rathausgarten direkt an den Ort zu verpflanzen, der hierfür vorgesehen ist, ansonsten könnten die Bäume Schäden erleiden.
- Auf Hinweis einer Bürgerin, dass sie und ihr Mann ihr Haus im B-Plan-Gebiet 2 „Kuhkoppel“ so geplant haben, dass später 2 Wohneinheiten in dem Haus untergebracht werden können und dies durch die 1. Änderung des B-Planes Nr.2 nun auf Grund der Grundstücksgröße nicht mehr möglich sein soll, teilt Herr Bürgermeister Suhk mit, dass 2 Wohneinheiten zwar ausgeschlossen sind, dies eine Bewohnbarkeit von 2 Familien aber nicht ausschließt.
- Ein Bürger weist auf die stattfindende Einwohnerversammlung am 14.03.2024 mit dem Thema Gemeinwohlökonomie hin. Hier wird die Arbeit der GWÖ mit dem Wunsch die UN-Nachhaltigkeitsziele einzuhalten, erklärt. Zwei bis drei Beispiele werden vorgetragen.
- Auf Hinweis eines Bürgers, der eine Benachteiligung der Pfeifenstielgrundstücke bei der GRZ-Berechnung im B-Plan-Gebiet 2, „Kuhkoppel“ sieht, weist Herr Bastian darauf hin, dass dies eine gesetzliche Regelung ist und nicht im Ermessen der Gemeinde liegt. Eine Entschädigung für die Eigentümer ist nicht geplant. Hierzu müsste eine gesetzliche Regelung durch die Bundesregierung erfolgen.
- Auf Nachfrage einer Bürgerin, was mit den 75 Unterschriften aus 34 Haushalten in Aumühle mit Vorschlägen zum Lärmaktionsplan erfolgt, verweist Herr Bürgermeister Suhk auf TOP 15.
