04.09.2024 - 9 Private Bauangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Bauantrag für das Grundstück in der Bismarckallee.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Hofriedeallee“ für das Bauvorhaben in der Bismarckallee zu erteilen.

 

Der Bauausschuss ist der Meinung das die GRZ/GFZ überprüft werden muss. Begründet wird dies mit der anderen Berechnung der GRZ/GFZ bei Pfeifenstielgrundstücken. Die Berechnung sollte in Bezug auf die anrechenbaren Flächen stattfinden.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

6

0

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001301&TOLFDNR=1028249&selfaction=print