14.11.2024 - 7 Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung:...

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Wortprotokoll

Büro BSK präsentiert den aktuellen Stand.

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle hat folgende Anmerkungen zum Textteil des Planentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 11:

  •           Zu 3.9: Stellplätze sollen in der Ernst-Anton-Straße und Bürgerstraße ausnahmsweise mit einem Mindestabstand von 1,50 m von der Straßenbegrenzungslinie genehmigt werden dürfen, wenn es die Grundstücksverhältnisse nicht anders zulassen.
  •           Zu 1.2: Die Beschränkung von Doppelhaushälften auf eine Wohnung soll ersatzlos gestrichen werden.
  •           Zu 4.1: Der in roter Schriftfarbe im Entwurf des B-Plans dargestellte Abschnitt über die Erhaltung der Hecken soll bestehen bleiben und durch eine Präambel, die sich auf die besondere, einheitliche und trotzdem nicht eintönige Gesamtgestaltung des Siedlungsgebietes bezieht, erläutert und ergänzt werden.

Das Planungsbüro BSK wird gebeten auf Grundlage der Planzeichnung (Teil A) und dem Text Teil B – textliche Festsetzungen die Begründung zum Bebauungsplan 11 zu erarbeiten.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

4

4

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001303&TOLFDNR=1028970&selfaction=print