14.11.2024 - 10 Private Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses für das Grundstück „Eichhörnchenweg 12“.

 

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Es ist im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis zu erbringen, dass das Gebäude nur über ein Vollgeschoss verfügt. Die GFZ von 0,2 ist einzuhalten. Die abweichende Berechnung zur BauNVO 1990 ist zu beachten (Text Teil B, Planungsrechtliche Festsetzungen, Ziffer 1).
  6. Die Zustimmung zur Verlegung der Zufahrt und die Anlage von zwei Stellplätzen im Kronenbereich des Ahorns in wassergebundener Ausführung wird zugestimmt. – Ja/Nein
    Die Bestandszufahrt ist zu schließen und die Pflasterung zu entfernen. Der Grünbereich vor der Zufahrt ist gemäß den Vorgaben der Gemeinde analog dem übrigen Grünstreifen anzulegen.
  7. Regelung gemäß der LBO

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt eine Fällgenehmigung für folgende Bäume zu erteilen:

  •           Baum 1 – Birke:
  •           Baum 3 – Kolorado-Tanne: Über die Fällung wird erst bei einem konkreten Bauantrag entschieden
  •           Baum 4 – Birke:
  •           Baum 6 – Kiefer (Pflegehieb):
  •           Baum 7 – Sandbirke:
  •           Baum 8 – Rot-Fichte:
  •           Baum 9 – Eberesche:
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

4

4

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001303&TOLFDNR=1030226&selfaction=print