20.02.2024 - 7 Prüfung der Jahresrechnung Gemeinde Aumühle 2023

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Wortprotokoll

Auf Bitte des Vorsitzenden erläutert Frau Selent die vorliegende Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.

 

Frau Selent (Verantwortliche für die Finanzbuchhaltung) geht dabei vor allem auf die Kostenersparnisse im Verwaltungshaushalt ein und die sehr gute Situation bei den Gewerbesteuererträgen.

 

Der Vermögenshaushalt weist der allgemeinen Rücklage ein Ergebnis von rund 2,1 Mio EUR zu.

 

Zur Vorbereitung auf den Doppikumstieg, der zum 01. Januar des Jahres vollzogen wurde, sind alte Haushaltsausgabereste in Höhe von 837 TEUR zu Gunsten des Ergebnisses aufgelöst worden.

 

Weiterhin sind die bis Jahresende bestehenden kameralen Sonderrücklagen für Abschreibungen der allgemeinen Rücklage zugeführt worden, da die doppischen Vorschriften Sonderrücklagen für Abschreibungen nicht kennen (hier die Abschreibungsrücklage für das Verwaltungsgebäude).

 

Die Forderungen und Verbindlichkeiten der Gemeinde werden anhand der Jahresrechnung beiliegenden Unterlagen erörtert.

 

Anschließend prüfen die Mitglieder des Finanzausschusses die Jahresrechnung stichprobenartig bei den Haushalten:

 

  • 1.13000.56200
  • 1.29000.11000
  • 1.29000.63900
  • 1.57000.66100
  • 1.61000.65500
  • 1.77100.15010
  • 1.91000.80700
  • 2.21100.93500

 

Es kommt zu folgenden Beanstandungen.

 

Bsp. 1.13000.56200 HÜL 8 und 9

 

Es wurde bei der Auslagenerstattung für die Feuerwehr bemängelt bzw. generell bei der Erstattung von Auslagen, dass auf dem von der Geschäftsbuchhaltung neu entworfenen Vordruck, zwar die Möglichkeit besteht, dass die Auslage von einem Genehmigenden gegengeprüft werden soll, aber ein Mitglied der Feuerwehr zweimal unterschrieben hat (als Empfänger und Genehmigender). Der Ausschuss wünscht, dass hier ein 4-Augenprinzip bei der Stelle (Kita, FFW, Schule) eingehalten und schriftlich festgehalten wird. Außerdem soll auch das Fachamt dies bei der Prüfung mit der Zeichnung der sachlich/rechnerischen als auch anordnenden Unterschrift beachten.

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Beschluss

Beschluss:

Der Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung, die Jahresrechnung der Gemeinde Aumühle 2023 festzustellen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001306&TOLFDNR=1022445&selfaction=print