23.01.2024 - 9 Halteverbot in den Straßen Ellerhorst und Stein...

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Wortprotokoll

Die Fahrbahn in der Ellerhorst ist sehr schmal. Durch parkende Fahrzeuge wird die Restfarbahn so weit eingeschränkt, dass die Feuerwehr und der Müllwagen mit einer Reifenseite auf dem Fußweg fahren müssen (erhöhte Unfallgefahr), und der Straßenkehrwagen nicht durchkommt.

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Beschluss

Beschluss:

Der Umweltausschuss beschließt, auf der nördlichen Seite in der Ellerhorst und Steinstraße ein halbseitiges Parken der Fahrzeuge auf dem Fußweg anordnen zu lassen und die südliche Seite mit einem absoluten Halteverbot zu versehen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001314&TOLFDNR=1021370&selfaction=print