23.01.2024 - 14 Umwandlung Bauhof Aumühle-Wohltorf in eine AÖR ...

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Beschluss

Beschluss:

Der Umweltausschuss beschließt, folgenden Antrag in die Sitzung der Gemeindevertretung am 25.01.2024 (besser: 29.02.2024) einzubringen:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Der Bürgermeister und das Amt Hohe Elbgeest werden beauftragt, zeitnah eine betriebswirtschaftliche Kosten- und Leistungsrechnung des Bauhofes Aumühle-Wohltorf vorzubereiten und zu implementieren. Mit Hilfe der erhobenen Daten sollen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen umgesetzt sowie die für die Gemeinden tatsächlich entstehenden Kosten im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen (Profitabilität) ermittelt und dargestellt werden.

 

Die Kosten- und Leistungsrechnung soll möglichst ab dem 01.02.2024, sonst später, auf Basis einer kaufmännischen Buchführung eingeführt und nach einem Zeitjahr ausgewertet und bewertet werden. Auf dem Hintergrund der Ergebnisse wird die Gemeinde ergebnisoffen über weitere Maßnahmen entscheiden, um die für die Gemeinde bestmögliche und funktionalste Gewährleistung der Aufgabenerfüllung des Bauhofes sicherzustellen. Dabei sollen Funktionalität des Bauhofes sowie die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse (angemessenes Preis-/Leistungsgefüge, mindestens Kostendeckung) und das geltende Umsatzsteuerrecht Berücksichtigung finden.

 

Da es sich um den mit der Gemeinde Wohltorf gemeinsam betriebenen Bauhof handelt, sind sowohl Aumühle als auch Wohltorf betroffen. Für den Fall, dass die Gemeinde Wohltorf sich diesem Beschluss nicht anschließt, gilt dieser nur für den der Gemeinde Aumühle zuzurechnenden Anteil des Bauhofes.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001314&TOLFDNR=1021659&selfaction=print