27.11.2024 - 8 Erweiterung der zeitlichen Parkeinschränkunge...

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Wortprotokoll

In der Pfingstholzallee war als Probezone eine „zeitliche Parkeinschränkung“ eingerichtet worden.Diese gilt dienstags.

Nun sollen die in der Bezeichnung des Tagesordnungspunktes genannten Straßen folgen, damit auch dort die Kehrmaschine regelmäßig durchfahren kann. Als nächstes soll die Oberförsterkoppel angegangen werden.

Der Vorsitzende wird sich informieren, ob man statt eines Schilderwalds eine Halteverbotszone einrichten kann.

 

Als alternative Möglichkeit sollte parallel eine wöchentlich wechselseitigen Halteverbotszone geprüft werden.

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt, die Straßen Oberförsterkoppel, westl. Teil der Emil-Specht-Allee, Lindenstraße und nördlicher Teil der Bismarckallee bis zur Hofriedealle mit einem zeitlich begrenzten Halteverbot zu versehen.

Der Ausschuss bittet um rechtliche Prüfung, ob eine wöchentlich wechselseitige Halteverbotszone machbar ist und wie dies zu beschildern wäre.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001319&TOLFDNR=1029443&selfaction=print