05.02.2024 - 7 Ergänzungsbudget Neubau Sport- und Jugendheim

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Wortprotokoll

Nobert Pfeiffer, 2. Vorsitzender TuS, erläutert, welche Art von Containern notwendig sind, um den Sportbetrieb und Versorgungsbetrieb (Duschen, WC`s etc) aufrechtzuerhalten, wenn das alte Gebäude abgerissen wird.

Der finanzielle Rahmen liegt bei ca. 50.000, - Euro für die Miete der Container.
Es ist noch zu klären, welche zusätzlichen Kosten evtl. für Anlieferung und Anschlüsse entstehen.

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Beschluss

Beschluss 1:

Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle die Umsetzung der im Sachverhalt angegebenen Maßnahmen.
 

  1. Für die Containerlösung werden Ausgaben in Höhe von max. 60.000, - Euro bereitgestellt.
     

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

5

5

0

0

 

Beschluss 2:

Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle die Umsetzung der im Sachverhalt angegebenen Maßnahmen.
 

  1. Für die Ausgaben für die Kellersanierung des größeren Kellers werden max. 50.000, - Euro bereitgestellt.
     

Der Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Aufträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

5

4

0

1

 

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Abstimmungsergebnis

Beschluss 3:

Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle die Umsetzung der im Sachverhalt angegebenen Maßnahmen.
 

  1. Für die Herstellung einer dauerhaften separaten externen Stromversorgung, z.B. für Flutlicht, werden ca. ca. 20.000, - Euro bereitgestellt.
     

Der Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Aufträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

5

5

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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