02.09.2024 - 7 Offene Kinder- und Jugendarbei...

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Wortprotokoll

Mitarbeiter der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) des Amtes Hohe Elbgeest haben das leere Haus in der „Ernst-Anton-Straße 25“ besichtigt und es für ihre Arbeit als geeignet eingeschätzt unter der Voraussetzung, dass einige Renovierungsarbeiten vorgenommen werden. Hierfür könnten Fördergelder beantragt werden. Erforderlich ist mindestens die Erneuerung der Elektroleitungen und der sanitären Anlagen.

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

  1. ob die Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis gegeben sind und
  2. ob der B-Plan eine Nutzung für die Kinder- und Jugendarbeit zulässt.
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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt, dass das Haus in der Ernst Anton Straße 25 künftig durch die Offene Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Kostenvoranschläge für die Ertüchtigung des Hauses einzuholen sowie entsprechende Förderanträge zu stellen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001324&TOLFDNR=1027269&selfaction=print