18.11.2024 - 9 Zuschussanträge für das Jahr 2025

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Wortprotokoll

Der Ausschuss empfiehlt, für die VHS 50% Unterstützung an die Stiftung Aumühle weiterzuleiten. So wurde die VHS auch in der Vergangenheit unterstützt.

 

Der Ausschuss stellt fest, dass der Schützenverein hier nicht aufgeführt ist, jedoch in Wohltorf darüber abgestimmt wurde.

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales der Gemeinde Aumühle beschließt unter Vorbehalt, dass die Mittel im Haushalt 2025 bereitgestellt werden:

 

  • der Volkshochschule der Sachsenwaldgemeinden Aumühle und Wohltorf e. V. – ab 01.01.2025 dann Volkshochschule Hohe Elbgeest e. V. – für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 1,25 Euro pro Einwohner*in zu gewähren;

Produktkonto: 12.28100.531800. Davon sollte die Hälfte von der Stiftung Aumühle übernommen werden.

 

  • der Städtepartnerschaft Aumühle/Wohltorf – Mortagne-sur-Sèvre für das Jahr 2025 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 Euro plus 200,- Gastgeschenk für die Durchführung des Gegenbesuches in Mortagne zu gewähren;

Produktkonto: 12.28100.543100. Ein Verwendungsnachweis ist vorzulegen.

 

  • dem Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e. V. einen Zuschuss in Höhe von 300,00 Euro für die Durchführung der Aktion Ferienpass im Jahr 2025 zu gewähren,

Produktkonto: 12.36300.531800. Ein Verwendungsnachweis ist vorzulegen.

 

  • der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wohltorf einen Zuschuss in Höhe von maximal 400,00 Euro für die Durchführung eines Erste-Hilfe-Kurses für Jugendliche im Jahr 2025 zu gewähren;

Produktkonto: 12.36300.531800. Ein Verwendungsnachweis ist vorzulegen.

 

  • dem Turn- und Sportverein Aumühle-Wohltorf von 1910 e. V. einen Zuschuss in Höhe von 30,00 Euro pro jugendlichem Aumühler Mitglied (auf Basis der aktuellen Mitgliederliste 2025) für das Jahr 2025 zu gewähren.

Produktkonto: 12.42100.531800. Die Mitgliederliste gilt als Verwendungsnachweis.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001326&TOLFDNR=1029236&selfaction=print