30.05.2024 - 10 Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/E...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Lärmaktionsplan der Gemeinde Aumühle gem. § 47 BImSchG in der vorliegenden Fassung.

 

Der Bauausschuss regt an, folgende Punkte aufzunehmen:
 

2.4 Kriterien für die Prioritätensetzung bei der Ausarbeitung des
 Lärmaktionsplans

 - Lärmreduzierung für die betroffenen Anlieger
 

3.2 Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm
 Gibt es eine langfristige Strategie?

 - Ja

 - Senkung der Fahrgeschwindigkeit innerhalb der Gemeindegrenzen
 Hier: Zwischen den Straßen zur Krim und der Holzhofkreuzung

 auf 50km/h

 

3.4 Geschätzte Anzahl der Personen in dem vom Aktionsplan erfassten Gebiet,

 für die sich der Straßenverkehrslärm durch die vorgesehenen Maßnahmen
 innerhalb der nächsten fünf Jahre reduziert
 170 streichen und stattdessen 130 Personen einfügen, siehe Pt. 2.2

 

4.3 Art der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben, freiwillige Angabe der Gemeinde:

- Anzahl der Personen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben sollen vom Amt einfügt werden, Anzahl der Unterschriften unter den Einsprüchen (12 inkl. Unterschriftenliste)

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage