03.04.2025 - 13 Inkommunalisierung des Sachsenwaldes

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt

 

dem Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg als allgemeine untere Kommunalaufsichtsbehörde zur Frage der Inkommunalisierung des Sachsenwaldes Stellungnahme in der Form abzugeben, dass die Gemeinde Aumühle kein Interesse an der Eingemeindung von Flächen des Sachsenwaldes anzeigt und ein freiwilliges Verfahren gem. § 15 Gemeindeordnung SH nicht anstrebt.

 

Die Gemeindevertretung nimmt insoweit das diesem Beschlussvorschlag und zur Originalniederschrift beigefügte Schreiben an den Landrat als Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis und beauftragt den Amtsdirektor, diese Erklärung im Namen der Gemeinde abzugeben.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

14

14

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001700&TOLFDNR=1033038&selfaction=print