03.04.2025 - 9 Bestätigung der Wahl des 2. stellvertretenden G...

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der durch die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Aumühle erfolgten Wahl des Herrn Christopher Hackmack zum zweiten stellvertretenden Gemeindewehrführer gemäß § 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, der Aufsichtsbehörde diese Bestätigung mitzuteilen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

13

13

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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