05.06.2025 - 7 Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung:...

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Wortprotokoll

Herr Suhk und Herr Jeckstadt-Borchert verlassen den Raum. Frau Dr. Nigbur übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Bauausschussvorsitzender Herr Bastian erläutert den Sachverhalt und berichtet, dass der Bauausschuss den Entwurf in der vorliegenden Fassung empfiehlt.

 

Frau Dr. Nigbur weist darauf hin, dass die Ligusterpflanzen giftig sind und sie die Festsetzung darüber nicht befürwortet.

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Beschluss

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

13

13

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO waren Herr Suhk und Herr Jeckstadt-Borchert von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

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