05.06.2025 - 9 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 05.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Wortprotokoll
Bürgermeister Suhk erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass die Gemeinde ihre Unterstützung zugesagt hat und der Gemeinde keine Kosten entstehen.
Herr Dr. Jantzen kritisiert das Vorgehen ein B-Planverfahren einzuleiten, obwohl das Land signalisiert hat, dem nicht zuzustimmen.
Herr Bastian erläutert das allgemeine Verfahren.
Beschluss
Beschluss:
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Aumühle wird für das Grundstück „Holzhof 1“ die 14. Änderung aufgestellt. Planungsziel ist die Bestandssicherung des Betriebes „Holzhof“ und die Erhaltung und Sicherung der Arbeitsplätze. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes soll von Fläche für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche geändert werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro claussen-seggelke stadtplaner in Hamburg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll elektronisch erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde in der Rubrik Bauleitplanung – Bauleitpläne in der Auslegung erfolgen:
https://www.amt-hohe-elbgeest.de/Gemeinden/Aum%C3%BChle/Bauleitplanung/
Bauleitpl%C3%A4ne-in-der-Auslegung/
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet für die Dauer eines Monats erfolgt zeitgleich eine öffentliche Auslegung im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 34, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf.
Anlagen zur Vorlage
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122,5 kB
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