05.06.2025 - 8 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 05.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Wortprotokoll
Frau Dr. Nigbur, Herr Bargon und Herr Brand verlassen den Raum.
Herr Bastian erläutert den Sachverhalt. Es entsteht eine rege Diskussion, ob die B-Planänderung tatsächlich nötig und auch sinnvoll ist. Herr Dr. Jantzen sieht die B-Planänderung sehr kritisch.
Herr Johannsen empfiehlt, den Top wieder an den Bauausschuss zurück zu verweisen.
Herr Dr. Bornholdt erklärt, dass der B-Plan bereits im Bauausschuss ausführlich behandelt wurde und darüber nun abgestimmt werden könne.
Beschluss
Aufstellungsbeschluss:
1. Die Gemeinde Aumühle beschließt, dass der Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet „Müllerkoppel“ (das umfasst die Grundstücke: Müllerkoppel Nr. 1-12a, Auf der Koppel Nr. 1-77, Zur Waldwiese Nr. 23-33 (ungerade Nr.), Pfingstholzallee Nr. 15) geändert werden soll. Planungsziel ist die Änderung der Baunutzungsverordnung, damit zukünftig die Möglichkeit besteht, die Dachgeschosse besser für die Wohnraumnutzung auszubauen oder die Grundflächen der Wohngebäude zu vergrößern, weil nur noch die Wohnfläche im Erdgeschoss angerechnet werden müssen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Amtsverwaltung beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1. Der Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet „Müllerkoppel“ (das umfasst die Grundstücke: Müllerkoppel Nr. 1-12a, Auf der Koppel Nr. 1-77, Zur Waldwiese Nr. 23-33 (ungerade Nr.), Pfingstholzallee Nr. 15) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen von der Gemeindevertretung Aumühle gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung auf elektronischen Weg zu benachrichtigen.
Für die Veröffentlichung im Internet sind der Inhalt der Bekanntmachung der Veröffentlichung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung – Bauleitpläne in der Auslegung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Zusätzlich können die Unterlagen im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 34, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, während folgender Sprechzeiten: Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Dienstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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012 |
5 |
4 |
3 |
Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.
Aufgrund des § 22 GO waren Frau Dr. Nigbur, Herr Bargon und Herr Brand von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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293,2 kB
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2
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829,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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226,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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92,2 kB
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