24.07.2025 - 10 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2024

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Wortprotokoll

Bürgermeister Suhk weist darauf hin, dass die anliegende Eröffnungsbilanz ggfs. kleine Fehler aufweisen kann. Die Eröffnungsbilanz wird geprüft und ggfs. berichtigt. Korrekturen sind in einem Zeitraum von 5 Jahren möglich.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 25 III GemHVO SH, dass der Bestand der Allgemeinen Rücklage auf 20,00% der Bilanzsumme festgesetzt wird.

 

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle stellt gem. § 54 GemHVO SH die Eröffnungsbilanz der Gemeinde zum 01.01.2024 wie in der Anlage zur Originalniederschrift über diese Sitzung dargestellt fest.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

14

14

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage