24.07.2025 - 12 Kapazitätsbegrenzung und Aufnahmekriterien für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 24.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Ulrike Ruß
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die Kapazitätsbegrenzung (Zweizügigkeit) für die Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule in Aumühle beim Schulamt des Kreises Herzogtum Lauenburg zu beantragen und folgende Aufnahmekriterien festzulegen:
Die Anmeldungen sollen in folgender Reihenfolge berücksichtigt werden:
- Aufnahme aller Kinder mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Aumühle (Durchführung der Schulpflicht).
- Aufnahme von Kindern mit alleinigem oder Hauptwohnsitz aus den Gemeinden Kröppelshagen-Fahrendorf oder Wohltorf (Umfeld Börnsener Straße/ Querkamp).
- Aufnahme von Kindern, deren Geschwister die Grundschule Aumühle im folgenden Schuljahr ebenfalls besuchen.
- Aufnahme aller anderen Kinder (nach Eingang der Anmeldung).
Die Schulleitung entscheidet eigenständig unter wirtschaftlichen und pädagogischen Gesichtspunkten über die Aufnahme eines Kindes. Kann-Kinder werden nur aufgenommen, wenn freie Plätze vorhanden sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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123,3 kB
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