04.12.2025 - 7 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr...

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Wortprotokoll

Nach kontroverser Diskussion stellt Herr Dr. Bornholdt folgenden Antrag:

 

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Höhenbegrenzung für Gebäudehöhen im Teil B- Text 1.0 – Gebäudehöhen in der 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet: "Müllerkoppel", (das umfasst die Grundstücke: Müllerkoppel Nr. 1-12a, Auf der Koppel Nr. 1-77, Zur Waldwiese Nr. 23-33 (ungerade Nr.), Pfingstholzallee Nr. 15) auf 10 m zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

14

6

8

0

 

Aufgrund des § 22 GO waren die Herren Bargon und Brandt von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Herr Johannsen stellt folgenden Antrag:

 

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Höhenbegrenzung für Gebäudehöhen im Teil B- Text 1.0 – Gebäudehöhen in der 2. vereinfachte Änderung des Bebauungs-planes Nr. 8 für das Gebiet: "Müllerkoppel", (das umfasst die Grundstücke: Müller-koppel Nr. 1-12a, Auf der Koppel Nr. 1-77, Zur Waldwiese Nr. 23-33 (ungerade Nr.), Pfingstholzallee Nr. 15) auf 9 m zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

14

13

1

0

 

Aufgrund des § 22 GO waren die Herren Bargon und Brandt von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

Beschluss 3:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet „Müllerkoppel“ (das umfasst die Grundstücke: Müllerkoppel Nr. 1-12a, Auf der Koppel Nr. 1-77, Zur Waldwiese Nr. 23-33 (ungerade Nr.), Pfingstholzallee Nr. 15) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen von der Gemeindevertretung Aumühle mit der Änderung der Höhenbegrenzung auf 9 m im Teil B, Text 1.0 Gebäudehöhen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung auf elektronischen Weg zu benachrichtigen.
    Für die Veröffentlichung im Internet sind der Inhalt der Bekanntmachung der Veröffentlichung und die nach § 4a Abs. 3 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung – Bauleitpläne in der Auslegung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Zusätzlich können die Unterlagen im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 34, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, während folgender Sprechzeiten: Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.

 

Die erneute öffentliche Auslegung soll über einen Zeitraum von 2 Wochen erfolgen. Stellungnahmen können nur zu den ergänzten / geänderten Teilen abgegeben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

14

12

2

0

 

Aufgrund des § 22 GO waren die Herren Bargon und Brandt von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001705&TOLFDNR=1039719&selfaction=print