10.12.2024 - 7 Haushaltsberatung 2025

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Flatau präsentiert den aktuellen Bearbeitungsstand der Eröffnungsbilanz. Erläutert werden dabei die Größen Anlage- und Umlaufvermögen sowie Fremd- und Eigenkapital. Insbesondere die Ausgleichsrücklage, als Unterposition des Eigenkapitals, wird zukünftig wichtig für den fiktiven Haushaltsausgleich sein. Das erwarte Defizit für das Haushaltsjahr 2025 und im Finanzplanungszeitraum kann ohne diese Ausgleichsrücklage nicht gedeckt werden. Geplante Kreditaufnahmen sind entsprechend genehmigungspflichtig durch die Kommunalaufsicht. Erst mit Aufstellen der Eröffnungsbilanz wird man diese Position vollständig bestimmen können. Seitens der Gemeinde ist eine Darstellung der voraussichtlichen Belastungen durch Abschreibungen, Zins und Tilgung im Finanzplan des Haushaltes gewünscht.

Nach dem Einstieg in den Haushalt mit dem Ergebnis- und Finanzplan folgt der Blick auf den Investitionsplan. Hier werden einige Positionen überprüft und geändert. Dies waren unter anderem Ausbau Steinstraße 1 + 3 sowie 2 + 4 (11113), Neubau Feuerwehr (12600), Zuweisung des Amtes für Katastrophenschutz (12800), Stromkasten Berliner Platz (54100) oder Straßenbaumaßnahmen (54100).

 

Im Ergebnisplan wurden unter anderem die Mieteinnahmen für das Rathaus (11102) angepasst, ein Sperrvermerk für die Sanierung der Entwässerungsanlage Sportplatz (42400) gesetzt Kosten der Bauleitplanung (51100) ergänzt.

 

Der Finanzausschuss wünscht sich eine zusätzliche Darstellung der Produktkonten der Gemeindewohnungen. Weiterhin sollen einige Verträge seitens der Verwaltung geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Außerdem ist noch zu prüfen, ob weitere 900T EUR für die neuen Zuwegungen im Rahmen des Neubaus der Feuerwehr eingeplant werden müssen.

 

Auf Grund des erneut geplanten Defizits, insbesondere im Ergebnisplan, tauscht man sich über die grundsätzliche Ausrichtung der Haushaltsplanung aus. Herr Jeckstadt-Borchert schlägt vor nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz und dem geänderten KitaG in die Planungen für das Jahr 2026 zu gehen. Dabei soll ein genauer Blick auf die freiwilligen Leistungen geworfen werden.

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Beschluss

Beschluss:
Der Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle erlässt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr Haushaltsjahr 2025 nebst Plan und Anlagen, einschließlich der in der Sitzung des Finanzausschusses vorgenommenen Änderungen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001715&TOLFDNR=1030564&selfaction=print