02.09.2025 - 7 Künftige Nutzung des Objektes Bürgerstraße 5 al...

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Wortprotokoll

Die Doppelhaushälfte Bürgerstraße 5 wird derzeit von der Gemeinde gekauft.
Der Bürgermeister hat den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben.

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Beschluss

Beschluss:

Der Finanz- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt,
1. das Gebäude in der Bürgerstraße 5 als Standort für einen Jugendtreff der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) zu nutzen,
2. das Bauamt mit der Erarbeitung eines Sanierungs- und Umbaukonzeptes zu
beauftragen, sowie die Kosten dem Ausschuss zeitnah vorzulegen, so dass diese  bis 31.10.25  in den Haushalt 2026 eingestellt werden können.
3. das Bauamt mit der Beantragung einer Nutzungsänderung für das Gebäude zu beauftragen,
4. gemeinsam mit der Koordinatorin der OKJA Fördermittel für die notwendigen baulichen Maßnahmen zu beantragen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001844&TOLFDNR=1037372&selfaction=print