14.05.2025 - 7 Baumfällantrag gemäß Baumschutzsatzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Der Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt die Genehmigung für die Fällung eines Ahorns an der straßenseitigen Grenze des Grundstückes „Waldstraße 14“.

Der Eigentümer hat eine Ersatzanpflanzung gemäß der Baumschutzsatzung Aumühle vorzunehmen.

Als Ersatzpflanzung ist je gefälltem geschütztem Baum ein vergleichbarer Baum

zu pflanzen. Es sind einheimische Bäume zu pflanzen. Der Stammumfang soll 18-

20cm in 100cm Höhe betragen. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres

nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und nachzuweisen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage