05.03.2025 - 8 Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung:...

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Wortprotokoll

Herr Kühl (BSK) stellt den aktuellen Projektstand vor.

Bei der Diskussion im Ausschuss gibt es immer noch Uneinigkeit bezüglich der Festlegung 4.1 in Bezug auf die Ligusterhecken.

Außerdem wird die Frage gestellt, warum die GRZ in der Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße nicht einheitlich festgelegt ist.

Trotzdem soll die Empfehlung für einen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Gemeindevertretung abgegeben werden.

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt die Abwägung der Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle hat folgende Anmerkungen zur Planzeichnung und Begründung des Bebauungsplanes Nr. 11:
 

  •             Text Teil B, Ziffer 2.2: Die Ziffer ist zu streichen. Es soll die aktuelle BauNVO ohne Beschränkung der GFZ gelten.
  •             Text Teil B, Ziffer 3.1: muss mit 3.5 in Einklang gebracht werden
  •             Text Teil B, Ziffer 3.5: siehe 3.1
  •             Planzeichnung: Die Straßenbegrenzungslinie im Weidenstieg ist entsprechend der Straßenausbauplanungen zu erweitern.
  •             Planzeichnung: Das Baufenster für das Grundstück „Bürgerstraße 5“ ist entsprechend der Diskussion zu erweitern.
  •             Die Begründung ist noch zu überarbeiten.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle bittet das Planungsbüro BSK die entsprechenden Änderungen in der Planung einzuarbeiten. Sollte es noch Änderungsvorschläge des Amtes bzgl. der Begründung geben, so sind diese ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung für den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage