15.05.2025 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Teilung des unbebauten Grundstückes „Fasanenweg 5“ und dem Neubau jeweils eines Einfamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten auf jeder Grundstückshälfte.

 

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist eine reale Grundstücksteilung für das Grundstück A mit einer Größe von 1.100 m² und für das Grundstück B mit einer Größe von 1.287 m² zulässig. – (Ja 7x)
  2. Erteilung einer Fällgenehmigung der Bäume Nr. 12 – 15 für die Umsetzung der Zuwegung für die Errichtung einer Zufahrt für das rückwärtige Grundstück, bei Erhalt der Lärche (Baum Nr. 10) und der Kiefer (Baum Nr. 5)? – (Nein 7x)
  3. Erteilung einer Fällgenehmigung der Bäume Nr. 7 – 11 für die Umsetzung der Bebaubarkeit Grundstück A (Baum Nr. 10 Lärche ist optional aufgrund der Belichtung)? – (Nein 7x)
  4. Erteilung einer Fällgenehmigung der Bäume Nr. 2 – 6 für die Umsetzung der Bebaubarkeit Grundstück B (Baum Nr. 5 Kiefer ist optional aufgrund der Belichtung)? – (Nein 7x)
  5. Ist das Grundstück A gemäß der Skizze bebaubar? – (Nein 7x)
  6. Ist das Grundstück B gemäß der Skizze bebaubar? – (Nein 7x)

 

Die Bäume dürfen erst nach der Erteilung einer Baugenehmigung gefällt werden.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Berechnung der GFZ, der Firsthöhe, der Abstandsflächen der Hauptgebäude zu den seitlichen Grundstücksgrenzen und der Mindestabstandsflächen von Garagen/Carports zur Straßenbegrenzungslinie sind zu berücksichtigen.

 

Begründung für die Ablehnungen:

Die Unterlagen werden als nicht ausreichend angesehen, um beurteilen zu können, ob durch eine alternative Aufteilung und Bebauung eventuell schützenswerte Bäume erhalten werden können. Eine Bewertung der Bäume durch einen Baumsachverständigen liegt nicht vor.

 

Einer pauschalen Baumfällung wird vor Klärung der o.g. Sachverhalte nicht zugestimmt. Der Bauausschuss ist sich einig, dass die Bebaubarkeit des Grundstücks mit zwei Häusern grundsätzlich möglich ist. Die Zustimmung der Bebauung gemäß Skizze wird jedoch vorerst nicht gegeben. Hierfür wäre ein prüfbarer, vermaßter Lageplan einschl. Berechnung der GRZ notwendig.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Steinberg von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Herr Karl-Arnim Samsz vertritt ihn.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001857&TOLFDNR=1034214&selfaction=print