15.05.2025 - 8 Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung:...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 15.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt folgende Festsetzungen:
- Keine GFZ im Weidenstieg (7x ja)
- Keine GFZ im Mortagneweg (7x ja)
- Keine GFZ in der Sachsenwaldstraße (7x ja)
- Keine Mindestabstandsfläche für Stellplätze im Weidenstieg (7x ja)
- Ausnahme von der Breite der Grundstückszufahrten im Weidenstieg für die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen (7x ja)
- Ausnahme für die Überschreitung der GRZ II für die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen im Weidenstieg (7x ja)
- Keine Festsetzung für die Anordnung von Stellplätzen, Garagen und Carports im Mortagneweg (7x ja)
- Festsetzung für das Grundstück Bürgerstraße 5: 2 Baufelder,
vorderes Baufeld: wie die Nachbargrundstücke allerdings mit einer GRZ von 0,4; rückwärtiges Baufeld – 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe von 7,0 m, GRZ 0,4, keine Dachneigung (7x ja)
- Keine Festsetzung zum Erhalt des Baumes im Wendehammer des Weidenstieges (6x ja, 1x Enthaltung)
Außerdem sind die weiteren, durch BSK BAU + STADTPLANER KONTOR protokollierte Anpassungen zu berücksichtigen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung für den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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4 MB
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