15.07.2025 - 10 Private Bau- und Grundstücksanhgelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten.

Die Gemeinde Aumühle stellt die Genehmigung für die Fällung der Buche in Aussicht. Die Buche darf auf gesonderten Antrag erst nach Erteilung einer Baugenehmigung gefällt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 sind einzuhalten.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung gemäß der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abriss des Bestandshauses und den Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten für das Grundstück „Eichhörnchenweg 5“ in Aussicht zu stellen.

 

Dem Doppelcarport mit einem 3 m Abstand zur vorderen Grundstücksgrenze mit einer Zufahrtsbreite von 7 m kann nicht zugestimmt werden, da dies den Planungszielen der Gemeinde widerspricht.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO waren Herr Steinberg und Herr Johannsen von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Herr Steinberg wird vertreten durch Herrn Sahms.

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