26.11.2025 - 7 Bau-Turb...

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Wortprotokoll

Frau Gade-Müller berichtet:

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (sogenannter Bau-Turbo) wurde am 27.10.25 beschlossen und ist seit dem 30.10.2025 rechtswirksam. Es gilt vorerst bis zum 31.12.2031. Das Gesetz soll den Bau von Wohnungen vereinfachen und beschleunigen. Hierfür wurde das BauGB geändert. Es sind noch nicht alle Fragen geklärt, wie die rechtliche Handhabe (Praxis) für die Gemeinden und Bauaufsichten umgesetzt werden soll.

Der Bau-Turbo kann nur für die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten durch Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB, Abweichungen vom Einfügenserfordernis nach § 34 Abs. 3b BauGB oder Abweichungen vom Bauplanungsrecht nach § 246e BauGB genutzt werden.

Die Genehmigungsfähigkeit besteht nur im Einvernehmen mit der Gemeinde. Hierbei wird das gemeindliche Einvernehmen durch die Bezeichnung „gemeindliche Zustimmung“ nach § 36a BauGB ersetzt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001862&TOLFDNR=1039461&selfaction=print