26.11.2025 - 9 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Mi., 26.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Petra Rempf
Wortprotokoll
Im Bauausschuss entsteht eine rege Diskussion über die Festsetzung der zukünftigen Firsthöhe der Gebäude. Es wird ein Antrag gestellt, dass die zukünftige Firsthöhe 10,0 m betragen soll.
Beschluss 1:
Im Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 soll die Firsthöhe der Gebäude 10,0 m betragen.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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6 |
1 |
5 |
0 |
Aufgrund des § 22 GO war Dr. Andrea Nigbur von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen. Sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Damit bleibt es bei einer Firsthöhe von 8,50 m.
Beschluss 2:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet „Müllerkoppel“ (das umfasst die Grundstücke: Müllerkoppel Nr. 1-12a, Auf der Koppel Nr. 1-77, Zur Waldwiese Nr. 23-33 (ungerade Nr.), Pfingstholzallee Nr. 15) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen von der Gemeindevertretung Aumühle gebilligt.
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Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung auf elektronischen Weg zu benachrichtigen.
Für die Veröffentlichung im Internet sind der Inhalt der Bekanntmachung der Veröffentlichung und die nach § 4a Abs. 3 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung – Bauleitpläne in der Auslegung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Zusätzlich können die Unterlagen im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 34, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, während folgender Sprechzeiten: Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Die erneute öffentliche Auslegung soll über einen Zeitraum von 2 Wochen erfolgen. Stellungnahmen können nur zu den ergänzten / geänderten Teilen abgegeben werden.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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6 |
4 |
2 |
0 |
Aufgrund des § 22 GO war Dr. Andrea Nigbur von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen. Sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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718,6 kB
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1
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(wie Dokument)
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832,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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400,1 kB
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