14.07.2025 - 10 Kapazitätsbegrenzung und Aufnahmekriterien für ...

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die Kapazitätsbegrenzung (Zweizügigkeit) für die Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule in Aumühle beim Schulamt des Kreises Herzogtum Lauenburg zu beantragen und folgende Aufnahmekriterien festzulegen:

 

Die Anmeldungen sollen in folgender Reihenfolge berücksichtigt werden:

 

  1. Aufnahme aller Kinder mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Aumühle (Durchführung der Schulpflicht)
  2. Aufnahme von Kindern mit alleinigem oder Hauptwohnsitz aus den Gemeinden Kröppelshagen-Fahrendorf oder Wohltorf (Umfeld Börnsener Straße/ Querkamp).
  3. Aufnahme von Kindern, deren Geschwister die Grundschule Aumühle im folgenden Schuljahr ebenfalls besuchen.
  4. Aufnahme aller anderen Kinder (nach Eingang der Anmeldung)

 

Die Schulleitung entscheidet eigenständig unter wirtschaftlichen und pädagogischen Gesichtspunkten über die Aufnahme eines Kindes. Kann-Kinder werden nur aufgenommen, wenn freie Plätze vorhanden sind.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

5

5

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001893&TOLFDNR=1035654&selfaction=print