08.01.2026 - 9 Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung:...

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Wortprotokoll

Die 1. stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Dr. Nigbur, übernimmt den Vorsitz, Herr Bürgermeister Suhk und Herr Jeckstadt-Borchert verlassen auf Grund von Befangenheit den Raum.

Der Bauausschussvorsitzende Herr Bastian berichtet von der gestrigen Bauausschusssitzung und stellt die beschlossenen Änderungen kurz vor.

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Beschluss

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" vom 11.09.2025 aufzuheben.

 

Beschluss 2:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

2. Aufgrund der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und sonstigen Änderungen ist der Entwurf des Planes und die Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die berührten beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Gemäß § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung und die Veröffentlichung im Internet und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt.

 

4. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

12

12

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO waren Herr Suhk und Herr Jeckstadt-Borchert von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen. Beide waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

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