19.07.2016 - 10 Anfragen und Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Straßburg teilt mit, dass eine Maklerin von Grundstückseigentümern Überwegerechte erwerben möchte. Bei den Grundstücksanteilen handelt es sich um Flächen, die im B-Plan Nr. 1.4 als Verkehrsfläche festgesetzt und noch nicht an die Gemeinde abgetreten sind (fehlende Erschließung). Ziel dieser Maßnahme ist, ein Grundstück zu veräußern bzw.

Erschließungskriterien nach LBO für Baugenehmigungen  zu beantragen.