25.11.2014 - 10 Straßensanierung 201...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Frage nach Ausbau oder Reparatur wird durch das letzte Gutachten (Bohrkerne) wie folgt beschrieben:
Der Straßenunterbau besteht überwiegend aus lediglich 11cm Bit-Decke und zwischen 29 und 41cm schwach schluffigen Mittelsand. Im Interesse eines langlebigen Straßenbaus ist ein Straßenausbau sinnvoll und empfehlenswert.

Damit decken sich die Aussagen zweier Ing. Büro's.

 

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Beschluss

Beschluss:
 

Der Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle der Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle zu empfehlen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt, für den Haushalt 2015 auf der Haushaltsstelle 12.2.6301.9600 (Bleicherstraße) 25.000 Euro für Planungsleistungen bis einschließlich LPH 3 gemäß HOAI sowie für weitere notwendige Vorarbeiten zur Verfügung zu stellen. Die bereitgestellte Mittel werden vom Haushaltsansatz der Haushaltsstelle 12.1.6300.5100 (allg. Straßenunterhaltung) abgezogen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Inkrafttreten des Haushaltes 2015 sowie nach erfolgten Ausschreibungen/Preisumfragen die notwendigen Aufträge an den/die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

6

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

1

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=118&TOLFDNR=4311&selfaction=print