18.10.2016 - 12 Anfragen und Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Leddin informiert, dass im Sachsenwalder ein Artikel bezüglich der Erbbaugrundstücke erscheinen wird. Dort wird bekannt gegeben, dass ab dem 01.01.2016 der Bodenrichtwert Grundlage der Berechnung wird.