4. Sitzung des Sozial- und Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Aumühle
Herr Leddin informiert, dass im Sachsenwalder ein Artikel bezüglich der Erbbaugrundstücke erscheinen wird. Dort wird bekannt gegeben, dass ab dem 01.01.2016 der Bodenrichtwert Grundlage der Berechnung wird.