18.10.2016 - 8 Nutzungsänderung des Gebäudes Bergstraße 9, 215...

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Wortprotokoll

Es kommt die Frage auf, ob der Sozial- und Liegenschaftsausschuss für die Nutzungsänderung zuständig ist. Bisher hat der Ausschuss sich nur mit den Gemeindewohnungen befasst. Es wird überlegt, ob der Bauausschuss oder der Umweltausschuss zuständig sind. Der Ausschuss kommt zu keinem Ergebnis.

 

Der 2. Stell. Bürgermeister erläutert, dass es sich um eine Information handelt. Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass ein Beschluss (lt. Vorlage) gefasst werden soll.

 

Im Haushalt für 2017 sollen 50.000,- € für den Umbau bereitgestellt werden. Wohltorf hat ebenfalls 50.000,- € eingeplant. Insgesamt werden es Kosten in Höhe von ca. 120.000,- € sein, das bedeutet, es werden noch 10.000,- € mehr eingeplant für 2017.

 

In der Planung ist das vorhandene Notstromaggregat nicht berücksichtigt, welches im Stromausfall die Feuerwehr, den Bauhof sowie das Rathaus mit Strom versorgt. Der Personal- und Koordinierungsausschuss wird darüber noch beschließen. Eine Stellungnahme der Feuerwehr wird dort vorgelegt.

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Sozial- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Planung zum Umbau des Bauhofes zur Kenntnis und stimmt der Nutzungsänderung zu.

 

Ergänzung:

  1. Der Ausschuss stimmt der Nutzungsänderung zu, sofern eine gütliche Vereinbarung bezüglich des Notstromaggregats erfolgt.

 

  1. Es muss geklärt werden, für welche Liegenschaften der Sozial- und Liegenschaftsausschuss zuständig ist.


 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1192&TOLFDNR=16687&selfaction=print