05.12.2016 - 22 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Die beiden ersten Fragen der Bauvoranfrage zur gewerblichen Nutzung des Gebäudes auf dem Grundstück „Große Straße 20“ und der damit verbundenen Nachweispflicht von Stellplätzen und die Anzahl an notwendigen Stellplätzen ist durch die Bauaufsicht des Kreises zu beantworten.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle bittet die Bauaufsicht um Überprüfung, ob eine teilweise gewerbliche Genehmigung des Bestandsgebäudes vorliegt.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ für die Bauvoranfrage auf dem Grundstück „Große Straße 20“ zu folgenden Punkten zu erteilen:

 

-          Entfernung des Zaunes und Pflasterung des Vorgartens

-          Abriss des Wohnhauses

-          Abriss der Doppelgarage

-          Abriss der hinter dem Wohnhaus befindlichen Schuppen

Die geplante Grundstücksteilung bedarf keiner Genehmigung seitens der Gemeinde Aumühle. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 sind zwingend einzuhalten. Eine Überschreitung der GRZ 2 wird nicht erteilt und für jede Wohneinheit sind zwei Stellplätze bis zu einer Gesamtnettostellplatzfläche von 36 m² vorzusehen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren Herr Czerwinski und Herr Westphalen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend. Herr Bargon hat für diesen Punkt die Leitung der Sitzung übernommen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimme(n):

5

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1219&TOLFDNR=18068&selfaction=print