25.11.2014 - 7 Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der...

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Beschluss

Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die jährliche Straßenreinigungs-gebühr pro Meter Straßenfrontlänge auf 3 Euro ab 01.01.2015 anzuheben.

Dieser Betrag wird zum 01.01.2017 anhand der tatsächlichen Aufwendungen des Bauhofes für die genannten Leistungen überprüft mit der Zielsetzung, ab 01.01.2017

85% der tatsächlich anfallenden Kosten über die Straßenreinigungsgebühr zu erheben.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Aumühle ab 01. Januar 2015 in der vorliegenden

Fassung zu erlassen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

5

 

Nein-Stimme(n):

2

 

Enthaltung(en):

0