28.02.2017 - 10 Widmung der Straße "Uhlenkamp" und des Gehweges...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dassendorf
- Datum:
- Di., 28.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Katrin Haralambous
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund des § 6 StrWG die Straße „Uhlenkamp“ (Flurstücke 1/10, 1/12, 1/14, 1/15, 61/2, 1/16, 1/18, 1/20, 1/22, 1/4, 1/24 und 85 der Flur 2, Gemarkung Dassendorf) als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund des § 6 StrWG den Gehweg nördlich „Uhlenkamp“ (Flurstücke 81 und 83 der Flur 2, Gemarkung Dassendorf) als beschränkt öffentliche Straße mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4b StrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
Dieser Beschluss ersetzt die Beschlüsse vom 27.09.2016 (03/084/2016) und vom 06.12.2016 (03/119/2016).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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278,5 kB
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