5. Sitzung der Gemeindevertretung Aumühle
Im Ergebnis der Abrechnung liegt ein Defizit vor.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 des Trägerschafts- und Finanzierungsvertrages wird der Betriebskostenzuschuss auf die Höhe des Kostenausgleiches begrenzt, den die Gemeinde für eine auswärtige Unterbringung zahlen müsste.