19.01.2017 - 7 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss

Die gestellte Frage, ob es für den betroffenen Bereich nicht doch – abweichend von  der Vorlage – eine Veränderungssperre gibt, kann wegen unzureichender WLAN-Verbindung im Sitzungsraum nicht beantwortet werden.

 

Die Einfügung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB wird diskutiert, und es wird ausgeführt: Ein Fremdkörper (Ausreißer) in der zugrunde zu legenden Umgebung darf bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden. Das viergeschossige Wohnhaus Weidenstieg 16/18 ist nicht nur in der näheren Umgebung einmalig, sondern im gesamten Ort. Damit handelt es sich um einen Fremdkörper (auch „Aussreißer“ genannt), der zur Betrachtung der näheren Umgebung nicht heran gezogen werden darf.

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Ein Bauvorhaben darf nicht genehmigt werden, wenn dadurch bodenrechtliche Spannungen ausgelöst oder vorhandene erhöht werden. Dies ist hier der Fall, da die gesamte zur Bewertung heran zu ziehende Bebauung zweigeschossig mit Satteldach ist. Durch die beantragte Dreigeschossigkeit würde die Bebaubarkeit des gesamten Umfeldes von zwei- auf dreigeschossig geändert werden. Dies wäre nur durch eine Änderung des B-Planes möglich.

 

Rechtshinweise zu dieser Frage sind im Anhang zu diesem Protokoll zu finden.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu folgenden Fragen:

 

  1. Die Kubatur mit je drei Vollgeschossen ist für den um- und anzubauenden Teil der Hausgruppe und die überbaubare Grundstücksfläche zulässig.
     

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:7

 

Ja-Stimme(n):    0

 

Nein-Stimme(n):7

 

Enthaltung(en):  0

 

 

 

  1. Die Errichtung einer zweiten Grundstückszufahrt zur Schaffung von Stellplätzen ist zulässig.
     

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:7

 

Ja-Stimme(n):    7

 

Nein-Stimme(n):0

 

Enthaltung(en):  0

 

 

Eine Zustimmung der Erweiterung um ein weiteres Zweigeschossiges Gebäude wird in Aussicht gestellt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:7

 

Ja-Stimme(n):    0

 

Nein-Stimme(n):7

 

Enthaltung(en):  0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1379&TOLFDNR=18643&selfaction=print