19.01.2017 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 19.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Es wird diskutiert, welche der nachgefragten folgenden Lösungen genehmigungsfähig ist.
- Zeltdach mit 35°Dachneigung, Höhe Dachaufstockung 3,5 m (Firsthöhe insgesamt 9,95 m) und
a) einer Dachgaube, Höhe 2,5 m, Breite 2,0 m
b) einer Dachgaube, Höhe 2,5 m, Breite 3,0 m
c) zwei Dachgauben, Höhe 2,5 m, Breite 2,0 m oder 3,0 m
d) 2. Dachgaube ggf. auch nicht zur Außenmauer, sondern ca. 1,5 m nach innen endend (ca. 3,0 m ab Dachmitte – Innenmaß)
- Zeltdach mit 22°Dachneigung mit 3 m² Flachdach/Lichtkuppel in der Mitte und einen Drempel von 1,0 m Höhe, Höhe Dachaufstockung 2,5 m (Firsthöhe insgesamt 8,95 m)
a) mit einer Dachgaube für das Treppenhaus, Höhe 2,4 m und Breite 2,0 m,
b) mit einer Dachgaube für das Treppenhaus, Höhe 2,4 m und Breite 3,0 m
c) zwei Dachgauben, Höhe 2,5 m, Breite 2,0 m oder 3,0 m
d) 2. Dachgaube ggf. auch nicht zur Außenmauer, sondern ca. 1,5 m nach
innen endend (ca. 3,0 m ab Dachmitte – Innenmaß)
- Walmdach mit zwei Winkeln, 80°im Osten und Westen
a) Variante 1 mit 35°im Norden und Süden
b) Variante 2 mit 1,0 m Drempel und Dachneigung 17 °im Norden und Süden, ohne Flachdach/Lichtkuppel in der Mitte
Die Diskussion ergibt: Varianten 1 und 3 sind genehmigungsfähig.
Eine Wohnnutzung des Dachgeschosses ist ausgeschlossen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 34 BauGB für die Lösung 1 und 3 der Dachaufstockung des Wohnhauses und den Einbau von Dachgauben auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 16“
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Dachaufstockung des Wohnhauses und den Einbau von Dachgauben entspr. Pkt. 1 oder 3 auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 16“zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren die Herren Johannsen und Czerwinski von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.005,4 kB
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