08.03.2017 - 7 Bebauungsplan Nr. 7 c für das Gebiet: "Bismarck...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Mi., 08.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der bisherige Planentwurf 7b bleibt bestehen.
Parallel hierzu wird für das Gebiet „Bismarckallee 22“ wird der Bebauungsplan Nr. 7 c aufgestellt.
Planungsziel ist die Ausweisung von zwei Baufeldern auf dem Grundstück „Bismarckallee 22“. Da das Grundstück mit einer Vielzahl von Bäumen bestanden ist, sollen die Baufelder möglichst so platziert werden, dass ein Großteil von Bäumen erhalten werden kann.
Weiterhin ist am nördlichen Rand des Geltungsbereiches die Ausweisung einer Verkehrsfläche vorgesehen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, den vorhandenen fußläufigen Verbindungsweg („Katzenstieg“) von der „Bismarckallee“ zur „Bleicherstraße“ barrierearm umzubauen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Dr. Jantzen und Herr Abraham von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
