09.05.2017 - 9 Konzeptstudie zur Ortskernentwicklun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 09.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst I,1 - Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Sabine Perthun
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Der Personal- und Koordinierungsausschuss war dem Vorschlag von Herrn v. Wedel, sich um Fördermittel für eine Konzeptstudie zur Koordinierung der Projekte im Mühlenteich-Bereich:
- Zusätzliche und legale Parkoptionen zur S-Bahn Anbindung
- Fachgerechte Reparatur / Erneuerung des Privatweges „Am Mühlenteich“
- Standsicherung des Dammes an der Fürst Bismarck Mühle
- Sicherung des Wehrs des Mühlenteichs inklusive des EU-Projektes „Fischtreppe“
zu kümmern, einmütig gefolgt.
Diese Projekte haben eine Abhängigkeit voneinander, bzw. bedingen sich gegenseitig, sodass ein Gesamtkonzept sinnvoll erscheint.
Die Konzeptstudie wird neben der Darstellung des Gesamtkonzeptes folgende Informationen liefern:
- Analyse der Situation
- Darlegung von Zielen, Strategien und Entwicklungsoptionen
- Darlegung der einzelnen Projekte, inkl. Priorisierung, Umfang, Kosten und Fördermöglichkeiten
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme (insbesondere beim Parkraum)
- Einbettung der Projekte in einen örtlichen Gesamtentwicklungskontext
- Information und Mitnahme der relevanten Akteure sowie der Bevölkerung
- Vorstellung der (Zwischen-)Ergebnisse in den Gremien
- Abschlussdokument
Mit der Konzeptstudie gehen keinerlei weitere Verpflichtungen zu der Durchführung der Projekte einher!
Zukünftig werden Einzelprojekte von der Aktiv-Region oder anderen Fördermittelgebern nicht mehr gefördert, wenn diese nicht in einem Gesamt-Entwicklungs-Kontext eingebunden sind.
Nun ist es erforderlich für die Gewährung von 75% der geschätzten 32.000,- Euro für die Studie die Kofinanzierung zu beschließen, die mit 8000,- € Euro angesetzt wird.
