02.05.2017 - 13 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Errichtung einer zweiten Zufahrt für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“ zu erteilen.

 

Hinweis: Bei einer späteren Zweitbebauung auf dem rückwärtigen Grundstücksteil ist gem. B-Plan eine der jetzt genehmigten Zufahrten als Zuwegung zu benutzen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage