02.05.2017 - 15 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Anbaus mit Flachdach auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 4a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Errichtung eines Anbaus mit Flachdach auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 4a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung eines Anbaus mit Flachdach auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 4a“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1391&TOLFDNR=21190&selfaction=print