08.06.2017 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB sein gemeindliches Einvernehmen zum Antrag für die Umnutzung eines Wohnraumes in einen gewerblich genutzten Büroraum auf dem Grundstück Müllerkoppel 23“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Umnutzung eines Wohnraumes in einen gewerblich Büroraum auf dem Grundstück „Müllerkoppel 23“ zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1397&TOLFDNR=21887&selfaction=print