08.06.2017 - 16 Anfragen und Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 08.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Mylius erläutert, dass sich das Baugesetzbuch durch das Gesetz zur Umsetzung der
Richtlinie 2014/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung den neuen Zusammenlebens in
der Stadt zum vom 04. Mai 2017 zum 13. Mai 2017 geändert hat.
Derzeit davon betroffen ist insbesondere die öffentliche Auslegung der Bebauungspläne.
Gemäß dem geänderten § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen
Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1
auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internetportal einzustellen und über ein
zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Seitens des Amtes sind hierfür die Internetseiten der Gemeinden anzupassen und die
Zuständigkeit im Amt für die Einstellung der Unterlagen auf den Internetseiten zu klären.
Bis dies geklärt und umgesetzt ist, kann kein Plan öffentlich ausgelegt werden. Pläne die
bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 öffentlich
ausgelegen haben, können wie bisher ausgelegt werden.
Der Vorsitzende bemängelt, dass das Januarprotokoll immer noch nicht vollständig im
Netz steht.
