08.06.2017 - 16 Anfragen und Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Mylius erläutert, dass sich das Baugesetzbuch durch das Gesetz zur Umsetzung der

Richtlinie 2014/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung den neuen Zusammenlebens in

der Stadt zum vom 04. Mai 2017 zum 13. Mai 2017 geändert hat.

 

Derzeit davon betroffen ist insbesondere die öffentliche Auslegung der Bebauungspläne.

Gemäß dem geänderten § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen

Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1

auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internetportal einzustellen und über ein

zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

 

Seitens des Amtes sind hierfür die Internetseiten der Gemeinden anzupassen und die

Zuständigkeit im Amt für die Einstellung der Unterlagen auf den Internetseiten zu klären.

Bis dies geklärt und umgesetzt ist, kann kein Plan öffentlich ausgelegt werden. Pläne die

bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 öffentlich

ausgelegen haben, können wie bisher ausgelegt werden.

 

Der Vorsitzende bemängelt, dass das Januarprotokoll immer noch nicht vollständig im

Netz steht.

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1397&TOLFDNR=21891&selfaction=print