08.06.2017 - 15 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer gemäß Bebauungsplan Nr. 2 „Kuhkoppel“ zum Erhalt festgesetzten Birke auf dem Grundstück „Kuhkoppel Nr. 9“.

Obwohl dies nicht beantragt wurde, empfiehlt der BA aus Sicherheitsgründen dringend, eine Befreiung von der Schonfrist 1.3. bis 30.9. zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1397&TOLFDNR=21979&selfaction=print