29.06.2017 - 8 Status - Reparatur Gehwege 201...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 29.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Arbeiten sind bis auf das Aufstellen von einigen neuen Schildern abgeschlossen. Die Kosten sind mit voraussichtlich 125.000,00 € innerhalb des Budgets geblieben. In der Emil-Specht-Allee gilt ein einseitiges Halteverbot. Es werden weiterhin für bis zu 25 PKW's Parkraum vorhanden sein. Ein Ausweichen in andere Straßen ist durch diese Maßnahme nicht begründet. Die Einhaltung des Verbotes wird regelmäßig überprüft und bei Verstößen auch mit Tickets geahndet.
Herr Baumgard bemängelt, dass der Ausschuss nicht über alles, was in dem Arbeitskreis besprochen wurde, frühzeitig informiert wurde. Dies solle in Zukunft besser geregelt werden.
Herr Czerwinski bittet darum zu klären, in welchen Fällen die Anlieger für die Pflege der Grünflächen zuständig sind und in welchen nicht. Herr Baumgard erläutert, dass alle Grünflächen an den Gehwegen durch die Gemeinde gepflegt werden. Die Gehwege an sich müssen durch die Anlieger gereinigt werden. Dabei ist bei den neu angelegten Wegen darauf zu achten, dass diese nicht mit Schneeschiebern und ähnlichen Geräten bearbeitet werden dürfen. Dieses wird den Anwohnern durch das Ordnungsamt mitgeteilt werden.
Ebenso wird der Heckenschnitt stärker kontrolliert.
Herr Czerwinski berichtet, dass er von vielen Bürgern darauf angesprochen wurde, dass zu viele Bäume in der Emil-Specht-Allee gepflanzt wurden. Einige von den neuen Bäumen hätten kaum Chancen, nach oben zu wachsen, da dort bereits die alten Bäume ihre Krone haben.
Herr Schättgen erläutert, dass der Kronenschnitt ein weiteres Thema ist, dass demnächst auf die Gemeinde zukommt.
In Hinblick auf die Reparatur der Gehwege im nächsten Jahr, bittet Herr Schättgen darum, in den Fraktionen Vorschläge zu sammeln, welche Wege im nächsten Jahr gemacht werden sollten. Diese sollten zur nächsten Sitzung vorliegen und beschieden werden.
